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Antragstellung

Anträge für die verschiedenen Dienstleistungen können bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.

Den Antrag finden Sie auf der Homepage des Sozialservers des Landes Steiermark:

http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10175947/5361/

Bei Schwierigkeiten mit der Antragstellung bieten wir gerne Unterstützung an.

Der Antrag wird von der Bezirkshauptmannschaft bearbeitet und ein entsprechender Bescheid wird erstellt. Die Bearbeitung des Antrages darf im Höchstfall sechs Monate dauern.

Nach dem Erhalt eines positiven Bescheides steht der Inanspruchnahme der beantragten Dienstleistung nichts mehr im Wege.

Im Falle einer Ablehnung stehen wir gerne hilfreich zur Seite.

Gemeinsam zum Ziel:
Jetzt Antrag stellen

Der ausgefüllte Antrag wird mit den Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) gesendet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Wohnassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.