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Wohnassistenz (WASS) ist eine Dienstleistung des steirischen Behindertengesetzes für erwachsene Menschen mit Behinderung, die eine eigene Wohnung suchen bzw. in einer eigenen Wohnung leben und Unterstützung in gewissen Bereichen des täglichen Lebens benötigen.

  • Hilfe bei der Wohnungssuche und Wohnungseinrichtung
  • Begleitung bzw. Informationen bei Amts- oder Behördenwegen
  • Terminvereinbarungen, Begleitung und Planung von Arztbesuchen
  • Hilfestellung bei der Haushaltsführung
  • Hilfe in finanziellen Belangen, wie Unterstützen bei Bankgeschäften, Erstellen von Haushaltsplänen, Einteilung des Wirtschaftsgeldes
  • Umgang mit Bank, Finanzamt, Behörden, Gerichten und dergleichen
  • Beratung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung persönlicher Probleme bzw. Organisation dafür geeigneter Stellen
  • Hilfestellung bei der Nutzung von Beratungsmöglichkeiten im finanziellen, rechtlichen und Umgang mit neuen Medien in lebenspraktischen Belangen (Bankomat, Handy, SMS und dergleichen)
  • Krisenmanagement
  • Initiieren und Planen von Freizeit, Weiterbildung
  • Hilfe bei der Planung und Strukturierung der Zeit (Tages-, Wochen- und Jahresrhythmus)

    Gemeinsam zum Ziel:
    Jetzt Antrag stellen

    Der ausgefüllte Antrag wird mit den Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) gesendet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Wohnassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.

    KOSTEN:

    Bei einem positiven Bescheid werden 90% der Kosten vom Land Steiermark übernommen, die anderen 10 % werden selbst übernommen.