Familienentlastungsdienst

WAS BEDEUTET FAMILIENENTLASTUNG?

Der Familienentlastungsdienst (FED) ist eine Leistung des steirischen Behindertengesetztes und bietet pädagogische Unterstützung und Begleitung für Menschen mit Behinderung und eine Entlastung für deren Angehörige. Eltern und Angehörige haben durch den FED die Möglichkeit stundenweise aus der Betreuungssituation zu kommen- somit wird einer Überlastung des Familiensystems vorgebeugt.

WAS WIRD GEMACHT?

  • Unterstützung im Bereich der Körperpflege
  • medizinisch / therapeutische Unterstützung (z.B. Hilfestellung bei der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung)
  • Unterstützung bei der Ernährung
  • Aktivitäten im Haus (div. pädagogische Förderangebote wie z.B. Spiele, kreatives Gestalten, Unterstützung bei Hausaufgaben)
  • Aktivitäten außer Haus (z.B. Spaziergang, Schwimmen, etc.)
  • Elterngespräche
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften

DAS SIND DIE ZIELE

  • Sicherung der Möglichkeit längerfristig im familiären Umfeld zu wohnen
  • Vorbeugung von Schädigungen des familiären Systems durch Überlastung
  • Unterstützung der Hauptbetreuungspersonen
  • Emotionale Unterstützung der Klienten
  • Förderung von neuen und Erhalten von bereits erworbenen Fähigkeiten

KOSTEN

Bei einem positiven Bescheid werden 90% der Kosten vom Land Steiermark übernommen, die anderen 10 % werden selbst übernommen.

WIE KANN ICH FAMILIENENTLASTUNG BEANTRAGEN?

Der ausgefüllte Antrag wird mit evtl. Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur Wohnsitzgemeinde gebracht, dort werden die Angaben bestätigt und der Antrag zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) weitergeleitet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Familienentlastung wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.

 

Anschrift

Soziale Dienste Mur-Mürztal
Homanngasse 14a
8700 Leoben

Kontakt

Rechtliches

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